2012-03-15

Nahrungsmittelspekulation jetzt stoppen

Nahrungsmittelspekulationen gehören zu den skandalösesten Geschäften der Finanzmärkte. Banken und Fonds bieten ihren Kunden an, auf die Entwicklung von Nahrungsmittelpreisen zu wetten, und treiben damit die Nahrungsmittelpreise in die Höhe. So wird am Hunger nicht nur verdient, er wird gemacht. Diesen Geschäften mit dem Hunger muss ein Riegel vorgeschoben werden!

Attac engagiert sich schon lange gegen Nahrungsmittelspekulation. In diesem Jahr muss das Engagement zu diesem Thema deutlich verstärkt werden, denn es bietet sich eine Chance für eine wirksame Eindämmung der Nahrungsmittelspekulation!

Auf europäischer Ebene wird in diesem Jahr die Finanzmarkt-Richtlinie MiFID verhandelt. Attac fordert von Bundesfinanzminister Schäuble als Vertreter der Bundesregierung in diesen Verhandlungen, sich für einen Stopp der Nahrungsmittelspekulation einzusetzen. Um unseren Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, braucht Attac Unterstützung:

- Spenden!
Politische Arbeit kostet Geld. Viele Menschen müssen durch Materialien und Veranstaltungen zum Thema Hungerprofite informiert werden, mit Aktionen muss das Thema in die Medien gebracht werden!
Unter www.attac.de/hungerstopp-spende kannst Du, können Sie das mit wenigen Klicks unterstützen.

- Forderungen unterzeichnen!
Je mehr Menschen die Forderungen gegen Hungerprofite unterstützen, umso stärker wird der Druck auf die Bundesregierung. Unter www.attac.de/hungerstopp sammeln wir Unterschriften, die an Herrn Schäuble übergeben werden. Bitte unterzeichnen auch Sie, unterzeichne auch Du unseren Appell – herzlichen Dank!


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2012-03-08

Gentec-Urteil im Sinne der Verbraucher

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist heftig umstritten. Das Gesetz schränkt in Deutschland die Freiheit der Gentechnik-Konzerne ein. Das haben nun Richter in Leipzig bestätigt.

In der Auseinandersetzung um grüne Gentechnik hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verbraucherrechte gestärkt. Wer unbeabsichtigt gentechnisch veränderte Pflanzen aussät, muss diese vernichten, wenn die Verunreinigung entdeckt wird. Das hat das Gericht am Mittwoch entschieden.

Geklagt hatte ein Bauer, der 2007 unwissentlich gentechnisch verändertes Rapssaatgut ausgesät hatte. Das Regierungspräsidium Gießen ordnete daraufhin an, dass der betroffenen Bauer den Raps unterpflügen und das Feld im Anschluss mit einem Unkrautvernichtungsmittel behandeln musste, um ein neues Auskeimen der Pflanze zu verhindern.

Der Bauer folgte der Anordnung, klagte aber dagegen. Das Verwaltungsgericht Kassel wies seine Klage 2009 ab, mit der er feststellen lassen wollte, dass die Anordnung unrechtmäßig war. Doch in der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel bekam der Bauer 2011 recht.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte argumentiert, die Anordnung des Regierungspräsidiums Gießen sei rechtswidrig gewesen, weil „der Betrieb nicht gezielt gentechnisch verunreinigtes Saatgut ausgebracht“ habe. Zudem habe die Behörde die Gefahrenabwehr durch eine ungenehmigte Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen nicht hinreichend gegen die Kosten für den Landwirt abgewogen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sieht dagegen einen klaren Verstoß gegen das Gentechnikgesetz. Das Gericht stellte klar, dass das „gezielte Ausbringen in die Umwelt“ nicht voraussetzt, „dass dem Landwirt die Verunreinigung des Saatguts bekannt ist“.

Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit dem Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der den Grundsatz der Null-Toleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen bestätigt hat. Damit ist die Gefahr gebannt, dass Behörden im Fall des „unkontrollierten Einsatzes der Gentechnik“ untätig bleiben müssen.

Umwelt-, Imker- und Ökolandbauverbände lobten das Urteil. Allerdings forderten sie, dass Bauern künftig in solchen Fällen nicht auf den Kosten für die Beseitigung und den Verlust der Ernte sitzen bleiben sollten. Tatsächlich müssten die Saatgutunternehmen gewährleisten, dass ihre Ware tatsächlich keine „gentechnisch veränderten Organismen“ (GVO) enthält.

Theoretisch könnten die Bauern die Saatgutfirmen auf Schadenersatz verklagen. Doch das konnte bisher noch kein Bauer vor Gericht durchsetzen. Deshalb fordert der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Grüne) die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für die Bauern, der von den Saatgutfirmen gefüllt werden soll.

In Deutschland regelt das Gentechnikgesetz den Einsatz von GVO in der Landwirtschaft. Es gibt lediglich zwei Gentech-Pflanzen, die für den kommerziellen Anbau zugelassen sind:
Amflora, eine gentechnisch veränderte Kartoffel von BASF, die für die Klebstoffindustrie angebaut werden sollte. In diesem Jahr will aber kein Bauer diese Kartoffel anpflanzen und BASF hat seine Gentech-Abteilung erst vor wenigen Wochen in die USA verlegt.

Die zweite an sich zugelassene Pflanze ist ein insektenresistenter Mais des amerikanischen Agrokonzerns Monsanto, Mon810. Allerdings ruht die Zulassung für diesen Mais in Deutschland und einigen anderen EU-Ländern seit Jahren. Für 21 Felder haben Bauern überwiegend aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und auch einige aus Bayern die Anpflanzung von Mon810 beantragt, doch dazu wird es wohl kaum kommen.

Wer GVO kommerziell anbauen will, muss das unter genauer Angabe des Feldes drei Monate vor der Aussaat beim Standortregister für GVO beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anmelden. Für den wissenschaftlichen Versuchsanbau gelten andere Zulassungsregeln. Diese Freisetzungen müssen, wenn es sich nicht um einen Erstantrag handelt, nur drei Tage vor der Ausaat beim Standortregister gemeldet werden. Derzeit laufen noch 18 Freisetzungsversuche, für die auch in diesem Jahr noch Anbauversuche beantragt werden könnten.

In der Europäischen Union gilt eine Null-Toleranzpolitik für GVO in Lebensmitteln. Nur zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen in den Handel gelangen. Das hat der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr mit seinem Honig-Urteil noch einmal bekräftigt. Danach muss Honig, wenn er GVO enthält, vernichtet und darf nicht verkauft werden. Dabei ist es unerheblich, ob die gentechnische Verunreinigung absichtlich oder unabsichtlich passiert ist.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen als solche gekennzeichnet werden. In Europa sind aktuell nahezu keine auf dem Markt. Allerdings hat die Kennzeichnungsverordnung der EU eine Lücke. Nur wenn GVO im Endprodukt noch nachweisbar sind, müssen die Nahrungsmittel gekennzeichnet werden. Wenn sie mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, am Ende aber selbst keine GVO mehr enthalten, erfahren das die Verbraucher nicht.

Auch Futtermittel müssen gekennzeichnet sein, damit sich Bauern entscheiden können, ob sie ihre Kühe mit Gen-Soja oder konventionell erzeugten Sojabohnen füttern wollen. Doch auch hier erfahren die Verbraucher nicht, ob die Milch mit Hilfe von gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt worden ist. Für Importe gelten die gleichen Regeln wie für in der EU erzeugte Produkte.

Die Regulierung der grünen Gentechnik hat zahlreiche Lücken. Das Problem, dass Bauern für die Aussaat von GVO auch dann haften, wenn sie ihres Wissens gentechnikfreies Saatgut gekauft haben, gehört dazu. Zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedsländern gibt es zudem seit Jahren Kontroversen darüber, wer für die Zulassung von neuen GVO zuständig sein soll.

Derzeit entscheidet die europäische Lebensmittelbehörde Efsa über die Zulassung, die dann jedoch noch von einem zuständigen Ausschuss des Europaparlaments gebilligt werden muss. Da nicht nur in Deutschland die Skepsis gegenüber der grünen Gentechnik groß ist, hat die Kommission nur wenige Zulassungen durchgebracht. Die Efsa wird immer wieder dafür kritisiert, dass sie auf industrienahe Wissenschaftler zurückgreift, um GVO zu beurteilen.

Unklar ist weiterhin, ob Regionen oder ganze Staaten sich zur gentechnikfreien Zone erklären können. Viele haben das getan – allerdings ohne rechtliche Sicherheit. Seit Jahren bemüht sich die Agroindustrie, höhere Schwellenwerte durchzusetzen. Dabei geht es zum einen darum, bis zu welchem GVO-Anteil Produkte noch als gentechnikfrei vermarktet werden dürfen. Zum anderen geht es um GVO-Anteile im Saatgut. Bisher gibt es keine Einigung auf einen Schwellenwert, weshalb vorläufig weiter eine Null-Toleranz-Politik gilt.

(Quelle: Tagesspiegel)


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Greenpeace zeigt Film über Gentechnik

Am Donnerstag, 9. Februar 2012, zeigt die Greenpeace-Gruppe Lübeck in Kooperation mit dem Kommunalen Kino in der Mengstraße um 18 Uhr den Film "Gekaufte Wahrheit – Gentechnik im Magnetfeld des Geldes".

Der Film von Bertram Verhaag berichtet über neuere Erkenntnisse über die Auswirkungen von Gentechnik und erzählt, wie kritische Forscher aufgrund von wirtschaftlichen Interessen mundtot gemacht werden. Nach dem Film besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Der Film ist ein dokumentarischer Thriller darüber, wie multinationale Agro-Chemie-Konzerne Wissenschaftler zu Opfern machen, um zu verhindern, dass sie ihre kritischen Forschungsergebnisse veröffentlichen. Zwei führende Molekularbiologen in Schottland und Kalifornien - Árpád Pusztai und Ignacio Chapela - veröffentlichten kritische Ergebnisse ihrer Forschung zu gentechnisch veränderter Nahrung). Sie verloren ihre Arbeit und wurden darüber hinaus persönlich ruiniert durch Streichung der Forschungsmittel und Zerstörung ihres wissenschaftlichen Rufs.

Der Film erzählt aber auch die Geschichte ihres persönlichen Mutes und ihres Verantwortungsgefühls der Öffentlichkeit gegenüber, die bereits jahrelang gentechnisch manipuliertes Essen konsumiert. Aussagen von Wissenschaftlern selbst belegen, dass 95 Prozent der Forscher im Bereich Gentechnik von der Industrie bezahlt werden. Nur 5 Prozent der Forscher sind unabhängig.

Die große Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie ist offensichtlich. Kann die Öffentlichkeit – können wir alle – den Wissenschaftlern noch trauen? Wenn multinationale Konzerne Wissenschaftler von Forschungen und Veröffentlichungen abhalten können, wer bleibt dann übrig, um den Konsumenten die Wahrheit zu sagen


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Greenpeace zeigt Film über Gentechnik

Am Donnerstag, 9. Februar 2012, zeigt die Greenpeace-Gruppe Lübeck in Kooperation mit dem Kommunalen Kino in der Mengstraße um 18 Uhr den Film "Gekaufte Wahrheit – Gentechnik im Magnetfeld des Geldes".

Der Film von Bertram Verhaag berichtet über neuere Erkenntnisse über die Auswirkungen von Gentechnik und erzählt, wie kritische Forscher aufgrund von wirtschaftlichen Interessen mundtot gemacht werden. Nach dem Film besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Der Film ist ein dokumentarischer Thriller darüber, wie multinationale Agro-Chemie-Konzerne Wissenschaftler zu Opfern machen, um zu verhindern, dass sie ihre kritischen Forschungsergebnisse veröffentlichen. Zwei führende Molekularbiologen in Schottland und Kalifornien - Árpád Pusztai und Ignacio Chapela - veröffentlichten kritische Ergebnisse ihrer Forschung zu gentechnisch veränderter Nahrung). Sie verloren ihre Arbeit und wurden darüber hinaus persönlich ruiniert durch Streichung der Forschungsmittel und Zerstörung ihres wissenschaftlichen Rufs.

Der Film erzählt aber auch die Geschichte ihres persönlichen Mutes und ihres Verantwortungsgefühls der Öffentlichkeit gegenüber, die bereits jahrelang gentechnisch manipuliertes Essen konsumiert. Aussagen von Wissenschaftlern selbst belegen, dass 95 Prozent der Forscher im Bereich Gentechnik von der Industrie bezahlt werden. Nur 5 Prozent der Forscher sind unabhängig.

Die große Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie ist offensichtlich. Kann die Öffentlichkeit – können wir alle – den Wissenschaftlern noch trauen? Wenn multinationale Konzerne Wissenschaftler von Forschungen und Veröffentlichungen abhalten können, wer bleibt dann übrig, um den Konsumenten die Wahrheit zu sagen


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