2016-12-21

Reduzierte Bodenbearbeitung bei Ackerbohnen möglich

Eine temporäre Direktsaat ist beim Anbau von Ackerbohnen im Ökolandbau unter bestimmten Voraussetzungen ohne wirtschaftliche Ertragseinbußen möglich. Bei Lupinen und Sojabohnen müssen Biolandwirtinnen und -landwirte dagegen mit erheblichen Ertragseinbußen rechnen.

Das sind die Ergebnisse einer dreijährigen Studie zur Optimierung des Anbaus von Körnerleguminosen im Ökolandbau, die von der Universität Bonn koordiniert wurde. Gefördert wurde das Projekt vom Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).

Die Wissenschaftler untersuchten an drei verschiedenen Standorten in Deutschland den Einfluss von Mulch- und Direktsaatverfahren sowie verschiedener Düngevarianten auf den Ertrag und die Stickstofffixierleistung von Körnerleguminosen. Hintergrund ist, dass eine pfluglose Bearbeitung nachweislich vorteilhaft für das Bodengefüge und die Arbeitswirtschaftlichkeit ist, im Ökolandbau aber oft zu erhöhtem Unkrautdruck und verringerter Stickstoffmineralisierung führt. 

Mit Ackerbohnen konnten in den Versuchen nach temporärer Mulchsaat jedoch überwiegend wirtschaftliche Erträge bis 6,6 Tonnen pro Hektar erzielt werden, obwohl der Unkrautdruck zum Teil deutlich höher war im Vergleich zur Kontrolle mit Pflugbearbeitung. 

Entscheidend für den Anbauerfolg bei reduzierter Bodenbearbeitung sind nach Ansicht der Forscher ein optimales Saatbett und ein geringes Vorkommen von Wurzelunkräutern wie Distel oder Ampfer. Als vorteilhaft erwies sich auch Hafer als Vorfrucht, der bei gleichmäßiger Verteilung der Erntereste einjährige Samenunkräuter ausreichend unterdrückte.

Bei den konkurrenzschwachen Leguminosenarten Lupine und Sojabohne gingen die Erträge bei pfluglosem Anbau dagegen in allen drei Versuchsjahren durch starken Unkrautbesatz deutlich zurück. Die Wissenschaftler empfehlen deshalb Landwirtinnen und Landwirten, die Lupine oder Soja dennoch pfluglos anbauen wollen, den erhöhten Unkrautdruck durch eine intensive mechanische Kontrolle und möglichst konkurrenzstarke Sorten zu kompensieren.

Die Düngung mit verschiedenen Schwefeldüngern wirkte bei Schwefelgehalten im Boden von über 25 Kilogramm pro Hektar in mineralisierter Form weder bei Ackerbohnen noch bei Soja ertragssteigernd. Auch eine kombinierte Düngung mit Rohphosphat und elementarem Schwefel brachte keine Mehrerträge. 

Entgegen der Erwartung der Forscher stieg die Stickstofffixierleistung der untersuchten Leguminosenarten bei reduzierter Bodenbearbeitung nicht an. Die Forscher erklären dieses Ergebnis damit, dass als Folge von Verdichtung der Luftaustausch zwischen Boden und Atmosphäre durch die pfluglose Bearbeitung stark eingeschränkt wird. Das behindere die Aufnahme von Luftstickstoff durch die Knöllchenbakterien.
Quelle: Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft


Gewissen verkauft: WWF und Lachs-Mafia

Die Umweltstiftung WWF geriet bsw. 2008 schon in die Kritik, als sie für einen “Portokassenbeitrag“ einen Partnerschaftsvertrag auch mit Marine Harvest Norway AS abschloss. Haupteigner: John Frederiksen International Transport, Roskilde, Finanzinvestor, Eigner der Welt größten Tankerflotte, Marktführer bei Ölplattformen und zudem liegt in seinen Händen ein Drittel der weltweiten Lachsproduktion. 

Dabei lässt sein Konzern in Norwegen und vor der chilenischen Küste Lachse züchten. In Chile werden sie in riesigen Käfigen gehalten und mit so viel Antibiotika vollgepumpt, dass Film- und Buchautor Support Wilfried Huismann against WWF, dreifacher Träger des Adolf-Grimme-Preises und auch mit am Drehbuch dieses Bremen-Tatortes beteiligt, , www.wilfried-huismann.de sie "schwimmende Apotheken" nennt. 

Wie viel Industrienähe verträgt der Umweltschutz ist die Kernfrage seines "Schwarzbuch WWF", in dem er hart mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) ins Gericht geht, denn durch Kuschelei mit den Konzernen verrate die Organisation ihre eigenen Ziele. Schon die Unterzeile des im Gütersloher Verlagshaus (Verlagsgruppe Random House) erschienenen Buches beklagt "Dunkle Geschäfte im Namen des Panda". Und wieder konkret auf die Lachsproduktion bezogen: Nachhaltigkeit sei dabei unmöglich: "um ein Kilo Lachsfleisch herzustellen, werden vier bis sechs Kilogramm wildlebende Fische getötet" und zu Fischfutter verarbeitet. 

Marine Harvest sei ein "janusköpfiges Monster", das sich in Norwegen grün und transparent gebäre, in Chile aber die Meeresökologie und das Leben der Menschen zerstöre. In den südamerikanischen Aquafarmen wird die Antibiotikadosierung um ein Vielfaches gegenüber dem heimatlichen Norwegen überschritten, Zudem zerstören die Fäkalien und Reste der (Über-)fütterung Flora und Fauna der Seen und nimmt den dortigen Fischern die Existenz.  Ausgebrochende Lachse haben zudem über tausende von Kilometern den Weg in die heimatliche Population gefunden und ihre Erkrankungen in die dortigen Wildbestände eingeschleppt. Trotz alledem wurden Konzern und WWF Partner.

2016-12-19

Avocados in der Kritik: Ist Bio besser?

Die konventionelle Erzeugung von Avocados ist in die Kritik geraten: Monokulturen, hoher Bewässerungsbedarf, lange Transportwege. Da stellt sich die Frage: Sind Bio-Avocados da soviel besser? bio-markt.info hat nach Antworten gesucht.

 

http://bio-markt.info/berichte/avocados-in-der-kritik-ist-bio-besser.html

2016-12-01

Gentechnik-Gesetz: Wirksame Anbauverbote rein, CRISPR und Co. raus!

Bundestag muss Verbraucher und Unternehmen vor Gentech-Kontamination schützen
 
Berlin, 01.12.2016. Morgen berät der Bundestag den Entwurf des neuen Gentechnik-Gesetzes. „Wir brauchen ein Gesetz, das wirksame Anbauverbote ermöglicht. Ein gutes Gesetz bekommen wir aber nur, wenn der mangelhafte Entwurf des Landwirtschaftsministeriums in der parlamentarischen Beratung umfassend verbessert wird“, sagt Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Die Regeln im aktuellen Gesetzentwurf sind so kompliziert, dass wirksame Gentechnik-Anbauverbote fast unmöglich sind. Auch dass im nationalen Alleingang auch noch schnell geregelt werden soll, wie Deutschland mit neuartigen Gentechniken wie CRISPR-Cas umgeht, ist inakzeptabel.“ Die Passage, die kurzfristig in die Begründung des Gesetzes geschrieben wurde, stellt speziell für die Ökologische Lebensmittelwirtschaft eine ernsthafte Bedrohung dar.
 
Die Fraktionen der Regierungskoalition haben es jetzt in der Hand. Löwenstein appelliert an die Abgeordneten: „Sorgen Sie dafür, dass das neue Gentechnikgesetz umsetzbare, bundesweite Anbauverbote ermöglicht! Verhindern Sie, dass jetzt Verfahren angewandt werden, die später in der EU möglicherweise als ‚gentechnisch‘ gekennzeichnet werden. Wenn dadurch dann Rückholaktionen erforderlich würden, wäre das fatal für das Verbrauchervertrauen und es würde viele landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft vor existenzielle Probleme stellen!“ Löwenstein fordert: „Wird der Entwurf nicht entscheidend verbessert, muss das Gesetzgebungsverfahren gestoppt werden.“

Hintergrund
Ob und welche gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa angebaut werden dürfen, entscheidet die Europäische Union in einem umstrittenen Zulassungsverfahren. 2014 einigte man sich darauf, dass einzelne Mitgliedsstaaten über nationale Gentech-Anbauverbote künftig leichter selbst entscheiden dürfen – das sogenannte ‚Opt-out‘. Dieser Beschluss soll aktuell in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Bundesländer hatten bereits im vergangenen Jahr einen eigenen Gesetzvorschlag eingebracht mit dem Gentechnik-Anbauverbote einheitlich vom Bund ausgesprochen werden könnten. Die Regierungspartei SPD und alle SPD-geführten Landesregierungen hatten sich wiederholt für einheitliche Gentechnik-Anbauverbote für ganz Deutschland ausgesprochen. Bundesumweltministerin Hendricks konnte sich mit Landwirtschaftsminister Schmidt lange nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Der vom BMEL vorgelegte Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, der das Brüsseler Opt-out in nationales Recht umsetzt, wurde im Kabinett beschlossen und wird morgen (2. Dezember) in erster Lesung im Bundestag beraten.
 
Damit die gentechnikfreien Unternehmen eine sichere Zukunft haben, müsste das Parlament auf folgende Korrekturen drängen:
 
-   Streichung der komplizierten Abstimmung mit sechs Bundesministerien (§ 16f); die übliche  Abstimmung von BMEL und BMUB ist völlig ausreichend.
-   Streichung der Notwendigkeit eine Begründung vorzubringen, wenn Gentechnik-Unternehmen aufgefordert werden, Deutschland aus dem Zulassungsantrag für eine gentechnisch veränderte Pflanze auszunehmen („Phase I“, § 16f).
-   Übernahme einer aktiven Rolle durch den Bund bei der Recherche von Verbotsgründen (§ 16h): angesichts der großen fachlichen Kompetenz beim Bund (z. B. Bundesamt für Naturschutz oder Thünen-Institut) darf die Last der Begründung nicht allein den Bundesländern aufgebürdet werden.
-   Aufhebung von Anbauverboten (§ 16i): analog zur Einführung von Anbauverboten muss auch für die Aufhebung („opt in“) eine Mehrheit im Bundesrat Voraussetzung sein.
-   Streichung des neuen Absatzes 6 in § 26: keine Aufweichung der Nulltoleranz.
-   Streichung der Passage zu neuartigen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas in der Begründung. Es muss über geeignete parlamentarische Instrumente klargestellt werden, dass keine nationale Zulassung solcher Verfahren – bzw. von aus ihnen entstandenen Organismen – erfolgen darf, bevor auf EU-Ebene eine gentechnikrechtliche Einstufung vorgenommen wurde.