2018-02-16

Agrarministerium verteidigt Glyphosat-Plagiat

Im Herbst 2017 kam ans Licht, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wesentliche Teile seiner Bewertung des Unkrautvernichters Glyphosat direkt aus dem Antrag des Herstellers Monsanto abgeschrieben hat. Deshalb reichten wir im Oktober Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des BfR, Prof. Dr. Dr. Hensel, ein. Nun haben wir die Antwort auf unsere Beschwerde erhalten:
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium liege keine Dienstpflichtverletzung vor. Es sei nämlich „üblich und anerkannt“, Bewertungen eines Antragstellers zu übernehmen. Die EU-Richtlinien, die vorgeben, dass dies zumindest kenntlich gemacht werden muss, seien nicht rechtsverbindlich. Daher müsse sich das BfR auch nicht daran halten.

Unsere Bedenken wurden durch das Ministerium nicht ausgeräumt, sondern nur verschärft: Wie viel Verlass ist auf das Urteil der Behörden, wenn es bei Pestiziden gängige Praxis ist, die Bewertung des Herstellers zu kopieren? Klarheit könnte nun von anderer Seite geschaffen werden: Das EU-Parlament hat beschlossen, einen Sonderausschuss einzurichten, der das fragwürdige Zustandekommen der Wiederzulassung von Glyphosat untersuchen soll.