Eine breite Berichterstattung über Dioxinfunde in Bioeiern hat Verbraucher verunsichert. Hintergrund sind vom „Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen“ (KAT) festgestellte erhöhte Werte von Dioxin in Eiern, die über dem gesetzlichen Grenzwert von 3 ng/kg liegen. Die Ursache ist eine mit Dioxin belastete Bio-Maispartie aus der Ukraine, die über Holland auch nach Deutschland gelangte und von den Futtermittelherstellern Forfarmers und Reudink zu Mischfuttermitteln verarbeitet wurde. So gelangte mit Dioxin verunreinigtes Futter auf deutsche Legehennenbetriebe - darunter zwölf Naturland-Betriebe - und vereinzelt auch auf Biobetriebe mit Schweine-, Rinder- oder Ziegenhaltung.
Dioxinbelastete Futtermittel wurden nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in elf Bundesländer geliefert: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen. Zahlreiche Legehennenbetriebe wurden von den zuständigen Überwachungsbehörden zeitweise für die Vermarktung gesperrt. Die Bioland-Futtermittelproduktion war von dem dioxinbelasteten Futtermittel nicht betroffen. Auch Bioland-Futtermittel von Reudink nicht, da im Werk Wesel eine separate Herstellungslinie für die Produktion von Bioland- Futtermitteln besteht.
Damit bewährt sich die Einführung eines neuen Qualitätssicherungssystems für Futtermühlen, welches Bioland als Konsequenz aus der Nitrofenkrise umgesetzt hat. Danach dürfen Mühlen, die Bioland-Futter mischen, dies nur unter definierten Bedingungen. So hat Bioland von dem betroffenen Futterhersteller Reudink auch nur einen Standort für die Bioland-Futterherstellung zugelassen, da nur dieser den Bioland-Vorgaben gerecht wird. Während andere Anbauverbände nach dem Mengen-Äquivalenzprinzip mit Futtermühlen zusammen arbeiten, verlangt Bioland getrennte Bioland-Futterlinien. Zudem fordern wir von unseren Mitgliedsbetrieben, wenn diese Futter von Nachbarbetrieben einkaufen, eine Bescheinigung des Lieferbetriebes ein, dass das Futter auf dem Nachbarbetrieb selbst erzeugt und nicht etwa aus anderen Quellen zugekauft wurde. Jetzt hat sich dieses System – auch zum Schutz unserer Mitgliedsbetriebe – bewährt.
KAT ist es aufgrund seines effizienten Rückverfolgbarkeitssytems ‐ verbunden mit einem durchgängigen Kontrollsystem ‐ gelungen, den Vorfall schnellstmöglich aufzudecken, betroffene Betriebe umgehend zu identifizieren und entsprechende Sperrungen zu veranlassen.
KAT‐Aktuelle Maßnahmen:
Dioxin‐Untersuchung von Eiern aus sämtlichen KAT‐Biobetrieben.
Dioxin‐Untersuchung von Futtermitteln sämtlicher KAT‐Biomischfutterhersteller.
Beprobung von Eiern in KAT‐Freiland‐ und Bodenhaltungsbetrieben auf Dioxin.
Regelmäßiger Austausch mit allen Landesbehörden.
Expertenkreis mit Biofuttermittelunternehmen, Vereinbarung künftiger Regelungen im Bereich des Rohwarenbezuges.
Stand Juni herunterladen (PDF)
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