Am 1. Januar 2018 ist die neue Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Sie regelt den Umgang mit Nährstoffen auf dem Betrieb mit dem Ziel, die Nährstoffverluste aus der Landwirtschaft zu verringern.
Die Stoffstrombilanz wird schrittweise eingeführt. Ab 2018 sind Ökobetriebe betroffen, die Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben aufnehmen.