EU-Abstimmung ohne qualifizierte Mehrheit gegen drei gentechnisch manipulierte Maissorten / Gesetzänderung zu Anbauverboten in Deutschland von Union blockiert
Berlin, 27.03.2017. Heute stimmten die EU-Staaten in Brüssel darüber ab, ob drei gentechnisch manipulierte Maissorten in Europa auf den Acker dürfen. Es kam keine qualifizierte Mehrheit zusammen, so dass die alleinige Entscheidung nun bei der Europäischen Kommission liegt. Deutschland enthielt sich. Der Vorsitzende des Öko-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:
„Deutschland hat sich mit einer Enthaltung um ein klares Nein gedrückt, obwohl die gentechnikfreie Produktion boomt. Der Großteil der Menschen will gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel. Zu Recht, denn im Zulassungsverfahren ist noch immer keine umfassende Risikobewertung verankert. Andere Länder haben sich unmissverständlich gegen den Gen-Mais ausgedrückt. So hat Italien sein früheres Ja-Votum in ein klares Nein verwandelt.
Produzenten, die Gentechnik gar nicht einsetzen, haben derzeit das Nachsehen. Der Anbau von Gentechnik-Pflanzen kostet alle, die ihn nicht wollen, viel Geld. Jeder Anbau von Gentechnik-Pflanzen irgendwo in Europa erhöht die Gefahr von Kontaminationen. Das bedeutet hohe wirtschaftliche Risiken für gentechnikfreie Bauern und Lebensmittelproduzenten. Diese Risiken hätte der verantwortliche Minister Schmidt mit einem Nein ausgeschaltet.
Derweil stockt die nationale Neufassung des Gentechnikgesetzes, mit der nationale Anbauverbote ermöglicht werden sollen. Die A-Länder und ein Teil der Bundesregierung fordern notwendige Verbesserungen, doch es bewegt sich nichts. Gentechnikfrei wirtschaftende Bauern und Lebensmittelproduzenten erwarten von der Bundesregierung, dass es mit den Anbauverboten voran geht, ohne dass Abstriche bei der Qualität gemacht werden. Dass hierzulande die Landwirtschaft gentechnikfrei wirtschaftet, sichert den Bauern einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.“
Hintergrund
Auf der Tagesordnung des sogenannten Berufungsausschusses steht u. a. eine Abstimmung über Anbau-Zulassungen für die Maissorten MON 810 (Monsanto, Wiederzulassung), 1507 (Pioneer, Erstzulassung) und Bt11 (Syngenta, Erstzulassung). Erstmals seit 2010 könnte es damit in der EU wieder Anbau-Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen geben.. Die Risikobewertung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA für die drei Maislinien weist große Lücken auf. Die Risiken der zur Zulassung anstehenden Sorten für Umwelt und Gesundheit sind nach Ansicht von Experten nicht ausreichend geklärt. So könnte beispielsweise das vom Bt-Mais produzierte Gift nicht nur den schädlichen Maiszünsler, sondern auch andere Insekten und Gliederfüßer töten. Auch die Folgen für mit Bt-Mais gefütterte Nutztiere und schlussendlich auch für den Menschen seien unklar. Damit der Mais das Gift produzieren kann, wurde ihm ein Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) eingepflanzt. Bt11- und 1507-Maispflanzen sind außerdem resistent gegen das Breitbandherbizid Glufosinat, dessen Neuzulassung in der EU ebenfalls beantragt wird.
Die Entscheidung für oder gegen den Anbau kann auch als Test einer neuen Regelung, dem sogenannten Opt-out, angesehen werden. 2014 einigte man sich darauf, dass einzelne Mitgliedsstaaten über nationale Gentech-Anbauverbote künftig leichter selbst entscheiden dürfen. Die Vermutung, dass einer Zulassung nun leichter zugestimmt werden könnte, weil die Nationalstaaten trotzdem selbstständig den Gentechnik-Anbau auf ihrem Territorium verbieten könnten, wird jetzt einer ersten Prüfung unterzogen.
Die Opt-out Regelung muss in nationales Recht umgesetzt werden, was Deutschland aktuell mit einer Änderung des Gentechnik-Gesetzes anstrebt. Der Entwurf, der aktuell dazu auf dem Tisch liegt, ist jedoch unzureichend, um den Anbau wirksam auszuschließen.
Die Bundesländer hatten bereits im vergangenen Jahr einen eigenen Gesetzvorschlag eingebracht, mit dem Gentechnik-Anbauverbote einheitlich vom Bund ausgesprochen werden könnten. Die Regierungspartei SPD und alle SPD-geführten Landesregierungen haben sich wiederholt für einheitliche Gentechnik-Anbauverbote für ganz Deutschland ausgesprochen. Der vom BMEL vorgelegte Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, wurde am 2. Dezember 2016 in erster Lesung im Bundestag beraten. Dabei meldete die SPD-Fraktion erheblichen Änderungsbedarf an.
Der Bundesrat forderte das Parlament in seiner Stellungnahme auf, folgende Korrekturen im Entwurf des Gesetzes vorzunehmen:
- Streichung der komplizierten Abstimmungsregelung mit sechs Bundesministerien (§ 16f);
- Streichung der Notwendigkeit eine Begründung vorzubringen, wenn Gentechnik-Unternehmen aufgefordert werden, Deutschland freiwillig aus dem Zulassungsantrag für eine gentechnisch veränderte Pflanze auszunehmen („Phase I“, § 16f);
- Übernahme einer aktiven Rolle durch den Bund bei der Recherche von Verbotsgründen (§ 16h);
- Aufhebung von Anbauverboten (§ 16i): analog zur Einführung von Anbauverboten muss auch für die Aufhebung („opt in“) eine Mehrheit im Bundesrat Voraussetzung sein.
Nach Auffassung des BÖLW müsste zusätzlich folgender Punkt korrigiert werden:
- Streichung der Passage zu neuartigen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas in der Begründung. Es muss klargestellt werden, dass keine nationale Zulassung solcher Verfahren – bzw. von aus ihnen entstandenen Organismen – erfolgen darf, bevor auf EU-Ebene eine gentechnikrechtliche Einstufung vorgenommen wurde.
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