2016-07-06

Saatgut: EU-Richtlinie verhindert Vielfalt

Es gibt keinen Zufall. Vor 50 Jahren, am 14. Juni 1966, wurden die ältesten der gültigen EU-Richtlinien erlassen: für den Handel mit Saatgut. In den 28 Staaten der EU beschränken zwölf gesetzliche Richtlinien den freien Verkehr von Saatgute. Bei bestimmten  Nutzpflanzenarten darf nur Saatgut von klar definierte Sorten gehandelt werden. Diese Sorten müssen angemeldet, geprüft und zugelassen werden. 

Diese Sorten-Zulassungspflicht begünstigt große Saatgutkonzerne und bevormundet Bäuerinnen und Bauern, Gärtnerinnen und Gärtnern. Sie verhindert die freie Wahl des Saatgutes. Das schränkt die biologische Vielfalt an landwirtschaftlichen Pflanzen ein und lässt die Vielfalt auf den Äckern, in den Gärten, Obstplantagen und Weinbergen schwinden.

Neu gezüchtete Sorten, die zum Handel angemeldet werden, haben hohe Hürden zu überwinden: die einzelnen Pflanzen müssen extrem homogen sein und diese Homogenität über Generationen bewahren. Wegen der hohen Homogenität und Stabilität können sich die Sorten kaum an Standortbedingungen wie Boden, Klima und Tageslänge anpassen.

Daher fordert die „Kampagne für Saatgut-Souveränität“: 
Das Handelsverbot für Saatgut von nicht zugelassenen Sorten muss aufgehoben werden. Die gesetzliche Einengung der Sortenvielfalt in der EU und weltweit muss beendet werden. 
Bäuerliche Ökosaatzucht macht unabhängig von Konzernen. Hier Sortenversuche mit der Ackerbohne Bilbo auf der Domäne Frankenhausen. . 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Danke für Ihren Beitrag. Er wird geprüft und veröffentlicht, wenn er die Regeln für Posts einhält.