2016-05-02

Bundesregierung versagt beim Gewässerschutz

Berlin, 28.04.2016. Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen hoher Nitrat-Belastungen der Gewässer. Der Vorsitzende des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:
 
„Die Bundesregierung versagt beim Gewässerschutz und nimmt massive Umweltschäden billigend in Kauf. Die Zeche zahlen die Bürger über teureres Trinkwassers, das in den belasteten Regionen aufwendig aufbereitet werden muss.
 
Landwirtschaftsminister Schmidt muss dafür sorgen, dass Nährstoffüberschüsse aus der Düngung wirksam begrenzt werden. Die Ursachen für die Gewässerverschmutzung liegen daran, dass zu viele Tiere auf zu kleiner Fläche gehalten werden, an Gülleimporten aus Nachbarstaaten und zu viel Mineraldünger.“
 
Hintergrund
Heute hat die EU-Kommission Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des langjährigen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie erhoben. Die EU-Nitratrichtlinie ist ein entscheidender Baustein der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Deutschland hatte es versäumt wirksame Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Daten zum Zustand der Gewässer sowie mehrere Berichte deutscher Behörden zeigten eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers, der Oberflächengewässer und auch der Ostsee.

Der heutige Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die Deutschland im Juli 2014 übermittelt wurde. Der Entwurf für eine neue Düngeverordnung, welche die Bundesregierung im Dezember 2015 in Brüssel eingereicht hatten, ist nicht berücksichtigt – zuletzt hatte die Kommission den vorgelegten Entwurf als unzureichend zurück gewiesen. 

Bis Mitte Juni 2016 soll Deutschland einen verbesserten Entwurf vorlegen. Dieser muss auch den Bundesrat passieren.


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